Sina-Christin Wilk – Freie Journalistin & Texterin
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Blog – Sina-Christin Wilk

Lesson Learned: Warum ihr auf vertragliche Vereinbarungen von Nutzungsrechten und Honoraren bestehen solltet

16/11/2020

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Es gibt immer ein erstes Mal – das gilt sowohl für positive als auch negative Erfahrungen. Ein eher unglücklich gelaufenes erstes Mal habe ich – glücklicherweise – erst nach mehreren Jahren meiner Selbstständigkeit erleben müssen: Ich habe einen Artikel über ein junges Startup für ein Magazin geschrieben, der ohne Klärung der Formalitäten ohne Namensnennung veröffentlicht wurde. Es entbrannte eine Meinungsverschiedenheit, durch die ich eine ordentliche Lesson Learned für mich mitgenommen habe.
Ein Hinweis vorab: Es ist keinesfalls mein Ziel, an dieser Stelle „schmutzige Wäsche zu waschen“ oder meinem Frust Luft zu machen. Vielmehr möchte ich anderen freien Journalisten und Textern in ähnlichen Situationen zeigen: Ihr seid nicht allein, diese Lektion haben vermutlich die meisten von uns früher oder später lernen müssen.

Eine wunderbare Chance für eine Veröffentlichung – oder doch nicht?

Als freie Journalistin bin ich immer auf der Suche nach spannenden Stories und interessanten Aufträgen. Als ich mit den Gründern eines Startups, das erst wenige Monate zuvor gegründet wurde, ins Gespräch kam, war ich direkt Feuer und Flamme für das Thema. Also begab ich mich auf die Suche nach einem Medium, das einen entsprechenden Artikel veröffentlichen würde. Ich wollte die Hintergrundgeschichte näher beleuchten, das Why, How und What des Unternehmens rauskitzeln und aufzeigen, welchen Mehrwert die Produktidee des Unternehmens bietet.
Unter anderem fragte ich auch bei einem Magazin an, das sich auf Startups spezialisiert hatte. Über das entsprechende Kontaktformular sendete ich ein kurzes Exposé und erhielt kurze Zeit später eine positive Antwort per Mail durch den Chefredakteur. Zeichenzahl und Terminplanung standen, meine Frage nach weiteren Formalitäten blieb unbeantwortet. Dennoch setzte ich mich mit Eifer an den Text und besorgte mir offizielles Bildmaterial – ich war froh, jemanden für die Publikation gefunden zu haben.

Der weitere Ablauf: offene Fragen und eine unerwartete Entwicklung

Nachdem ich den Text fertiggestellt hatte, sendete ich das gesamte Material an den Chefredakteur, um mir ein Go oder alternativ etwaige Änderungswünsche einzuholen. Außerdem bat ich abermals um Infos zum weiteren Prozedere und Klärung der Formalitäten. Seine Antwort lautete: „Ich melde mich dazu.“
Einige Tage später erfuhr ich dann durch Zufall, dass der Artikel bereits online veröffentlicht wurde (ohne Namensnennung, ohne Quellenverweis für das offizielle Bildmaterial). Verwundert, da ich zwischenzeitlich nichts von dem Chefredakteur gehört hatte, fragte ich erneut an, wie es denn nun um die ausstehenden Formalitäten steht: Honorarhöhe, vertragliche Vereinbarung der Nutzungsrechte für Bildmaterial und Text, Meldung an die VG Wort?
Am kommenden Tag erhielt ich zwei kurze Mails direkt hintereinander. In der ersten schrieb er, dass das Magazin grundsätzlich keine ungefragten PMs (dieser Begriff war bis dato an keiner Stelle gefallen) bezahlen würden und da es sich um eine redaktionelle Zusammenarbeit handle, sei man ohnehin davon ausgegangen, dass ich den Artikel kostenlos zur Verfügung stellen würde. In der zweiten Mail räumte er ein, dass der Beitrag in meinem Fall nicht unangefragt gewesen sei. Zudem wies er darauf hin, dass ich bei der Lieferung keine Honorarforderung erwähnt habe. Daher habe man den Beitrag gelöscht und würde auch auf die weitere Verbreitung verzichten.
Zwischen meiner Nachfrage-Mail und der „Absage“ wurde die Website angepasst. Die Unterseite mit dem Kontaktformular für Gastbeiträge wurde um einen Hinweis ergänzt, der besagt, dass man direkt bei Kontaktaufnahme darauf hinweisen solle, dass man als Autor für die geleistete Arbeit ein Honorar verlangt.

Versäumnisse und Komplikationen

Die ganze Angelegenheit ist zugegebenermaßen unangenehm. Es ist mein persönliches Versäumnis, nicht noch hartnäckiger an der Klärung der Formalitäten bestanden zu haben. Außerdem war es riskant, Text und Bildmaterial zu liefern – und sei es nur zur Ansicht –, solange dieser Punkt nicht geklärt ist. Wie gesagt: Lesson learned. Ich habe dem Chefredakteur die Situation aus meiner Perspektive nochmal ausführlich per Mail dargelegt – das war mir ein dringendes Bedürfnis – und es dann dabei belassen.
Was seitens des Chefredakteurs absolut schiefgelaufen ist, sind folgende Aspekte:
  • Er hat sich keinerlei Nutzungsrechte eingeholt und diese schriftlich fixiert. Dennoch hat er veröffentlicht und somit Urheberrechte verletzt.
  • Er ist trotz mehrmaliger Nachfrage nach den Formalitäten auf keinen der grundsätzlich zu klärenden Aspekte eingegangen. Auch das Prozedere wurde trotz Nachfrage nicht erläutert.
  • Er hat nicht kommuniziert, dass weder Honorar noch Namensnennung vorgesehen ist.
  • In seiner letzten Mail umgeht er die konkrete Nachfrage nach den Nutzungsrechten und dem Versäumnis der Namensnennung, er stellt den eingereichten Artikel bewusst fälschlicherweise als PM (Pressemitteilung) dar.

Das Fazit, meine Learnings und Tipps für das eigene Vorgehen

Obwohl ich schon mehrere Jahre selbstständig bin, ist mir eine derartige Situation noch nicht untergekommen. Wenn eine (redaktionelle) Zusammenarbeit mit einem vermeintlich seriösen Medium beziehungsweise Auftraggeber zustande kommt, geht man erstmal davon aus, dass alles korrekt und für beide Seiten zufriedenstellend abläuft. Dennoch kann es immer mal zu Komplikationen kommen, die man durch ein paar simple Vorgehensweisen vermeiden kann.
  • Vermeidet Missverständnisse und klärt diese zügig auf: Erst die Formalitäten klären, dann an die Umsetzung des Auftrags begeben.
  • Als Selbstständige ist es euer gutes Recht, Forderungen an die Zusammenarbeit zu stellen und für eure eigenen Standards und Qualitätsmerkmale einer guten Zusammenarbeit einzustehen. Macht Gebrauch davon!
  • Haltet sämtliche Vereinbarungen schriftlich fest. Obwohl ein Vertrag auch mündlich zustande kommen kann, liegt es im Zweifelsfall bei euch, die Sachlage zu beweisen. Ihr könnt beispielweise Vertragsvordrucke von Berufsverbänden nutzen, die diese kostenlos rausgeben. Falls ihr ein offizielles Angebot rausschickt, lasst euch dieses schriftlich (analog oder digital) bestätigen. Achtet darauf, dass ihr sämtliche Details, die den Auftrag betreffen (beispielsweise Zeitpunkt der Lieferung, Leistungsumfang, Nutzungsrechte und Art der Veröffentlichung), festhaltet.
  • Text und Bildmaterial wird nicht rausgeschickt, bevor alles geklärt ist. Hier könnt ihr beispielsweise die Bilder mit Wasserzeichen versehen und den Text in ein nicht kopierbares PDF konvertieren, falls ihr das Material zur Ansicht rausschicken möchtet.
  • Falls ihr alarmiert seid und eine (bevorstehende) Urheberrechtsverletzung vermutet, sorgt für Screenshots und/oder Fotos, die die Situation und den Hergang belegen können.
  • Tauscht euch mit anderen aus: Ein Gespräch mit einem bekannten Chefredakteur und weiteren Kollegen hat mir gut getan.
  • Holt euch im Zweifelsfall Rückendeckung durch (Bild-)Journalistenverbände und/oder Texterverbände. Falls euer Urheberrecht verletzt wurde und ihr es nicht bei einer klaren Ansage der Gegenseite gegenüber belassen wollt, könnt ihr rechtliche Schritte einleiten.
  • Seid offen für (konstruktive) Kritik: Wie bereits erwähnt, habe auch ich etwas versäumt.
Ich werde mich in Zukunft noch besser absichern, klar strukturiert vorgehen und meinen eigenen Standpunkt eindeutig vertreten. Dieses unangenehme erste Mal hat mich jede Menge Energie und Nerven gekostet, aber ich bin dran gewachsen. Lernt gerne aus meinem Fehler – ich wünsche euch zahlreiche spannende Projekte und interessante Aufträge!

Bildmaterial: Foto von Yan von Pexels
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    Sina-Christin Wilk – freie Journalistin & Texterin mit Fokus auf Storytelling  in Osnabrück


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